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10 gute Gründe für Grün: NRW braucht stärkere Grüne

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Plenum

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Green New Deal

9. April 2008

Informationen zur Personalvereinbarung/Berufspraktikum

In der Sitzung der Ständigen Arbeitskreises Kinderbetreuung vom 07.04.2008 haben sich Land, Kommunen und Einrichtungsträger auf die wesentlichen Punkte der Personalvereinbarung zum Kinderbildungsgesetz geeinigt. Ein ausformulierter Text liegt mir noch nicht vor, deswegen sind die folgenden Informationen zum Inhalt vorbehaltlich der endgültigen Fassung:

1.      Einrichtungsleitungen sollen künftig bis zu 5 Einrichtungen leiten

Offenbar ist der Verhandlungsrunde aufgefallen, dass die "weiteren Personalkosten" in den Kindpauschalen zu knapp bemessen sind. Insofern handelt es sich rein um eine Maßnahme der Kostendämpfung, die absolut nicht im Interesse der Beschäftigten ist.

2.      Ergänzungskräfte

Ergänzungskräfte, die Kinderpfleger/innen oder Heilerziehungspfleger/innen sind, werden zur Hälfte ihrer Arbeitszeit als Fachkräfte gewertet, sofern sie bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Sie können daher auch in den Gruppenformen I und II (in III sind sie ohnehin vorgesehen) mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit eingesetzt werden.
Ergänzungskräfte ohne pädagogisch/pflegerische Ausbildung können übergangsweise bis 2011 weiterarbeiten, müssen in der Zeit jedoch eine Weiterbildung absolvieren.

   3. BerufspraktikantInnen

BerufspraktikantInnen werden nicht mehr zusätzlich zum in der Gruppe vorhandenen Personal eingesetzt (es sei denn der Träger oder die Kommune würde das selbst bezahlen).
In den Gruppenformen I und II können BerufspraktikantInnen mit einem Drittel ihrer Arbeitszeit als Fachkraft eingesetzt werden. In diesen Gruppen dürfen die Fachkraftstunden höchstens zur Hälfte durch BerufspraktikantInnen geleistet werden. In der Gruppenform III können sie anstelle einer Ergänzungskraft eingesetzt werden.
Werden bereits Ergänzungskräfte als Fachkräfte in den Gruppenformen I und II eingesetzt, kann in Einrichtungen mit bis zu vier Gruppen nur in jeder zweiten Gruppe ein/e BerufspraktikantIn mit Fachkraftstunden bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit eingesetzt werden.
Ansonsten sind BerufspraktikantInnen als Ergänzungskräfte zu werten und auch in mehreren Einrichtungen einsetzbar.
   
4.      Wer ist sonst noch Fachkraft?

Die Definition der pädagogischen Fachkraft wird erweitert um die Absolventinnen/Absolventen von Studiengängen mit Bachelorabschlüssen und mit staatlicher Anerkennung der Fachrichtung Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Elementarpädagogik, Heilpädagogik, Diplom-Pädagogik. Erzieher und Erzieherinnen sind natürlich immer Fachkraft. Für Kinderkrankenschwestern ist dies strittig, die Tendenz geht aber in die Richtung, sie als Fachkräfte einzustufen.

5.      Personaleinsatz je Kind

Die Fachkraftstunden pro Kind errechnen sich aus der folgenden Formel: Doppelte Betreuungszeit plus Verfügungszeit geteilt durch die vorgesehene Soll-Kinderzahl je Gruppe. Für die gesamte Einrichtung ist die Summe aller Personalstunden je Kind in der Einrichtung maßgeblich. Achtung: die Einrechnung der Verfügungszeit in diese Formel ist noch strittig.
 
6.      Bildung von Personalpools

Die Bildung von Personalpools für Vertretungen wird vorgesehen und begrüßt. Die anteiligen Personalkosten für die in der einzelnen Einrichtung geleisteten Stunden können dann in den Gesamtausgaben unter Personalkosten (z. B. über Stundensätze) aufgenommen werden. Eine Finanzierung ist zusätzlich durch die Übertragung nicht verbrauchter Mittel in andere Einrichtungen möglich.


 Die Personalvereinbarung löst die bisher geltende Personalvereinbarung zum GTK ab. Sie beschreibt Mindeststandards, die bei ausreichender Finanzierung natürlich überschritten werden dürfen.
Die Personalvereinbarung ist im KiBiz vorgesehen, ein Einvernehmen wird nur mit den Trägern und Kommunen hergestellt, nicht mit dem Landtag. Die gewählten politischen Volksvertreterinnen sind hier und bei allen Richtlinien genauso außen vor wie Beschäftigten- und Elternvertretungen, was ich massiv kritisiere.

Im Ergebnis steht eine Personalvereinbarung, die aufgrund der zu knapp bemessenen Kindpauschalen nun Abstriche bei den formalen beruflichen Voraussetzungen macht und die Personalausstattung insgesamt verschlechtert. Offenbar kann nur durch diesen Standardabbau die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen hergestellt werden. Das ist keine Kritik an der fachlichen Qualifikation von Ergänzungskräften sondern an deren Bezahlung als Ergänzungskraft. Die Bildung von Personalpools und der einrichtungsübergreifende Einsatz von Personal ignorieren völlig die Bedürfnisse der Kinder nach vertrauten Betreuungspersonen. In der Gesamtbewertung ist diese Personalvereinbarung die Fortsetzung der Politik des Standardabbaus und wird von mir abgelehnt.