Suche in http://andrea-asch.de/

Danke

10 gute Gründe für Grün: NRW braucht stärkere Grüne

Zusammen mit Umweltminister Johannes Remmel bei der Bundesversammlung

Mitgliederversammlung im KV Köln

Rede während der Menschenkette auf der Keupstraße in Köln-Mülheim

Plenum

REHACARE Fachmesse, Düsseldorf

Green New Deal

15. Dezember 2010

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen - Gesetzentwurf der SPD Fraktion und der Farktion Bündnis 90/Die Grünen

Andrea Asch(GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II werden mehrere Bereiche neu geregelt.

Erstens wird den Optionskommunen die Möglichkeit gegeben, sich als Anstalt des öffentlichen Rechts zu organisieren. Wir Grüne sind der Meinung, dass das eine Organisationsform ist, die den kommunalen Trägern mehr Steuerungsmöglichkeiten gibt, dass sie zudem den kommunalen Trägern die Möglichkeit der Kooperation mit der Wirtschaft und Initiativen vor Ort gibt. Damit kann eine bessere, eine optimale Arbeitsmarktpolitik vor Ort stattfinden.

Diese Auffassung war auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration nicht strittig. Alle bis auf die Linke haben das so gesehen.

Beim zweiten Punkt war das durchaus nicht so. Das klang eben an. Ich sage zuerst einmal, worum es geht: Es geht um das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres, wonach die Regelung der Verteilung der Ersparnis bei den Wohngeldkosten gegen das verfassungsrechtliche interkommunale Gleichbehandlungsgebot verstößt.

Die von den Kommunen gelieferten Zahlen der Anlage A sind vom Gesetzgeber damals nicht hinreichend validiert worden. Dann hat das Gericht dem Landesgesetzgeber in diesem Zusammenhang einen Nachteilsausgleich für die Jahre 2007 bis 2009 aufgegeben.

Die Landesregierung hat aus unserer Sicht aus dem Urteil die folgerichtigen Konsequenzen gezogen: Die Zahlen der Anlage A werden durch die Daten der amtlichen Statistik ersetzt. Somit ist nun die amtliche Statistik Grundlage für die finanzielle Zuweisung an die Kommunen. Die Statistik bietet sich als valides Datenmaterial an, weil sie ein etabliertes finanzstatistisches Instrument zur Erfassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen darstellt.

Der Nachteilsausgleich für die Jahre 2007 bis 2009 wird nun auch neu geregelt. Das bedeutet, dass die Kommunen, die zu geringe finanzielle Zuweisungen erhalten haben, zeitnah eine Nachzahlung erhalten. Dieses Vorgehen entspricht der Landesverfassung, meine Damen und Herren. Hinzu kommt, dass das interkommunale Gleichbehandlungsgebot gewahrt wird.

Wir hatten eine interessante Diskussion im Ausschuss. Ich muss sagen, ich bin ein bisschen verwundert, dass wir bei der CDU eine Volte rückwärts haben. Zuerst hieß es, mit Herrn Laumann sei vereinbart gewesen, dass die CDU-Fraktion zustimmt.

(Zustimmung von Karl-Josef Laumann [CDU])

Dann gab es im Ausschuss massive Kritik, man könne das nicht mittragen. Man wolle nicht, dass Kommunen, die zu viel bekommen haben, die Mittel ans Land zurückerstatten. Das würde nicht dem Vertrauensschutz entsprechen.

(Widerspruch von Karl-Josef Laumann [CDU])

SPD- und grüne Fraktion haben das so nicht gesehen. Deswegen freuen wir uns, dass jetzt wohl auch die CDU bereit ist, unserer Sichtweise zu folgen. Insoweit haben wir einen breiten Konsens.

(Zustimmung von Karl-Josef Laumann [CDU])

Wir verbessern heute etwas. Wir merzen einen Fehler aus, der beim ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren passiert ist. Das tun wir gemeinsam. Das ist gut so, und dafür danke ich Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)