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23. März 2011

Asch und Klocke: Schwarz-gelbe Klage verursacht Unterrichtsausfall und fehlende Mittel für die Ganztagsschulen

Zu der heutigen Meldung über ausbleibende Zuschüsse erklären die Kölner Landtagsabgeordneten Andrea Asch, MdL und Arndt Klocke, MdL:

„Die Folgen der destruktiven Düsseldorfer Oppositionspolitik von Schwarz-Gelb kommen nun auch bei uns in Köln an. Mit ihrer Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010 haben CDU und FDP erreicht, dass wesentliche Qualitätsverbesserungen in unseren Schulen gestoppt wurden.“ so Asch. „Schwarz-Geld haben zu verantworten, dass die Schaffung von landesweit 1525 zusätzlichen Lehrerstellen unwirksam ist. Eine Konsequenz, die auch bei uns in den Schulen spürbar wird.“

„Zwar müssen die bereits eingestellten Lehrerinnen und Lehrer nun nicht wieder entlassen werden, sie werden aber mit den Stellen „verrechnet“, die im Laufe des Jahres durch Pensionierung frei werden, so Klocke. Unter dem Strich haben die Schulen weniger Stellen als erwartet. Dies kann auch bei uns zu zusätzlichem Unterrichtsausfall führen“

Ebenfalls auf das Konto von CDU und FDP gehen die fehlenden 28,7 Millionen Euro, die die Landesregierung den Kommunen für Qualitätsverbesserungen im Bereich der offenen Ganztagsschule zur Verfügung stellen wollte. Auch diese Mittel wird es nun vorerst nicht geben.

Kirsten Jahn, Sprecherin für Kinder, Familie und Jugend im Rat der Stadt Köln: „Vor allem für die Kommunen ist dies eine herbe Enttäuschung. Die Kölner Eltern fordern seit Jahren mehr Qualität für eine bessere personelle Ausstattung der offenen Ganztagsschulen. Wir als Stadt Köln haben deshalb unseren Finanzierungsanteil freiwillig kräftig erhöht – damit unsere Kinder bessere Bildungs- und Förderangebote bekommen.“

Andrea Asch, Arndt Klocke und Kirsten Jahn können verstehen, dass diese Situation bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Vereinen und Verbänden auf Unverständnis und Enttäuschung stößt.

Verantwortlich für diese Situation sind alle CDU- und FDP-Landtagsabgeordneten und damit auch die Wahlkreiskolleginnen und -kollegen der CDU der FDP, die mit ihrer Unterschrift die Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010 eingereicht haben.

 

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist voll zu respektieren. Wahr bleibt aber auch, dass der von CDU und FDP beklagte Nachtragshaushalt keinen Cent für rot-grüne Politik enthielt, sondern nur die Risiken absichern sollte, die uns die Regierung Rüttgers hinterlassen hat.