10 gute Gründe für Grün: NRW braucht stärkere Grüne
15. April 2010
Unterschiede im Verfahren zur Sprachstandserhebung in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
Kleine Anfrage 3927 der Abgeordneten Andrea Ursula Asch GRÜNE Drucksache 14/11040In Nordrhein-Westfahlen erfolgt seit 2007 die verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung gemäß dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz § 36 Abs. 2.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurden die staatlichen Schulämter und damit die Lehrkräfte der Grundschulen beauftragt. D.h. institutionsfremdes Personal ermittelt bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, den Sprachstand und nicht die Erzieher und Erzieherinnen, die den Kindern bekannt und vertraut sind.















